Tag der freien Schulen - Kommunalwahl in Bayern 2020

Tag der freien Schulen - Landräte und Oberbürgermeister unterrichten an freien Schulen in Bayern

Am 27. – 31. Januar 2020 findet unsere bayernweite Veranstaltung „Tag der freien Schulen zur Kommunalwahl 2020“ statt.

Organisiert wird dieser Aktionstag vom Verband Bayerischer Privatschulen, dem Katholischen Schulwerk in Bayern und der Evangelischen Schulstiftung in Bayern sowie den Montessori- und Waldorfschulen in Bayern.

Eingeladen werden die Landrats- und Oberbürgermeister-Kandidaten in ihrem Wahlkreis vor Ort eine Freie Schule zu besuchen und eine Schulstunde (ab Jahrgangsstufe 9) zu einem Thema ihrer Wahl zu gestalten.

Die Schulstunde kann von Schülern gefilmt und eingestellt, so können alle Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Eltern der Schule „teilnehmen“.

Einerseits ist es uns ein besonderes Anliegen gegen Politikverdrossenheit und Radikalisierung alle mit ins Boot zu holen. Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrer mit den Abgeordneten zum Dialog bringen – den demokratischen Prozess fördern. Andererseits möchten wir die Situation der Freien Schulen ins Blickfeld rücken.

Zielsetzung ist es, durch den direkten Kontakt mit Landräten und Oberbürgermeistern das staatsbürgerliche Interesse der Schüler anzuregen. Die Landräte und Oberbürgermeister erhalten Gelegenheit, durch den direkten Einblick in das Schulleben die Besonderheiten der Arbeit der Freien Schulen kennen zu lernen und den Dialog mit den Freien Schulen in Bayern zu fördern.

 

Anliegen der freien Schulen an die Politik

 

Unsere Anliegen an die Politik:

  • Alle privaten Schulen sollen zukünftig in die entsprechenden Veröffentlichungen ihrer Kommune oder ihres Landkreises aufgenommen werden.
  • Ganztagsbetreuung an privaten Schulen soll ebenso mit kommunalen Mitteln unterstützt werden.
  • Schüler freier Schulen sollen mindestens die Schulwegkostenfreiheit bis zur nächsten Schule mit vergleichbarer Konzeption durch das Landratsamt / die Kommune erhalten. Dies bezieht sich sowohl auf staatlich genehmigte als auch auf staatlich anerkannte Schulen. Am besten sollten Schulträger unmittelbar bei der Linien- und Zeitplanung rechtzeitig einbezogen werden.